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   BFH, 07.08.2008 - I B 183/04   

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https://dejure.org/2008,16875
BFH, 07.08.2008 - I B 183/04 (https://dejure.org/2008,16875)
BFH, Entscheidung vom 07.08.2008 - I B 183/04 (https://dejure.org/2008,16875)
BFH, Entscheidung vom 07. August 2008 - I B 183/04 (https://dejure.org/2008,16875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erledigung des Rechtsstreits während des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; keine Aussetzung des Verfahrens wegen des Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen FG an das BVerfG in Sachen Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer

  • Judicialis

    FGO § 74; ; FGO § 138 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Erledigung des Rechtsstreits aufgrund übereinstimmender Erklärungen der Beteiligten; keine Aussetzung des Verfahrens wegen des Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen FG an das BverfG in Sachen Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - I B 183/04
    Der Aussetzungsgrund war entfallen, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Beschluss vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04 (Der Betrieb --DB-- 2008, 1243) über die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer entschieden hat.

    Das FG war bei überschlägiger Beurteilung auch nicht verpflichtet, das Verfahren wegen des Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen FG vom 21. April 2004 4 K 317/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1065) an das BVerfG gemäß § 74 FGO auszusetzen (vgl. BVerfG-Beschluss in DB 2008, 1243).

  • BFH, 15.03.1994 - V B 35/93

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - I B 183/04
    Das angefochtene Urteil einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung ist mithin gegenstandslos geworden; der Senat hat über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. März 1994 V B 35/93, BFH/NV 1995, 331, m.w.N.).
  • BFH, 11.08.1999 - XI R 77/97

    Kein Halbteilungsgrundsatz bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - I B 183/04
    Das Finanzgericht (FG) hat im Einzelnen ausgeführt, warum die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2194/99 (vgl. BVerfG-Beschluss vom 18. Januar 2006, BVerfGE 115, 97), die sich gegen das BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 77/97 (BFHE 189, 413, BStBl II 1999, 771) richtete, für den Streitfall, in dem es um die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ging, nicht vorgreiflich war.
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr.

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - I B 183/04
    Das FG war bei überschlägiger Beurteilung auch nicht verpflichtet, das Verfahren wegen des Vorlagebeschlusses des Niedersächsischen FG vom 21. April 2004 4 K 317/91 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1065) an das BVerfG gemäß § 74 FGO auszusetzen (vgl. BVerfG-Beschluss in DB 2008, 1243).
  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99

    Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - I B 183/04
    Das Finanzgericht (FG) hat im Einzelnen ausgeführt, warum die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 2194/99 (vgl. BVerfG-Beschluss vom 18. Januar 2006, BVerfGE 115, 97), die sich gegen das BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 77/97 (BFHE 189, 413, BStBl II 1999, 771) richtete, für den Streitfall, in dem es um die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ging, nicht vorgreiflich war.
  • BFH, 18.09.2003 - X R 2/00

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

    Auszug aus BFH, 07.08.2008 - I B 183/04
    Der BFH hat im Urteil vom 18. September 2003 X R 2/00 (BFHE 203, 263, BStBl II 2004, 17) ausführlich dargestellt, dass die Erhebung der Gewerbesteuer weder zu einem übermäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden führe noch eine Verletzung des Gleichheitssatzes darstelle.
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